Zum Inhalt springen
VDS

Hygiene5 Min. Lesezeit

Hygiene in Arztpraxen: Anforderungen & Lösungen

RKI-Empfehlungen, VAH-Liste, Dokumentationspflicht: Was das Gesundheitsamt erwartet — und wie eine professionelle Praxisreinigung das abdeckt.

Moderner, heller Behandlungsraum einer Praxis

Auf einen Blick

  • Jede Praxis braucht einen schriftlichen Hygieneplan — er ist Pflicht, nicht Kür
  • Flächendesinfektion nur mit VAH-gelisteten Mitteln und dokumentierten Einwirkzeiten
  • Lückenlose Dokumentation ist die beste Vorbereitung auf jede Begehung

In einer Arztpraxis ist Reinigung keine Frage des guten Eindrucks, sondern des Infektionsschutzes. Das Infektionsschutzgesetz, die Empfehlungen der KRINKO am Robert Koch-Institut und die Hygieneverordnungen der Länder setzen den Rahmen — und das Gesundheitsamt prüft, ob er eingehalten wird.

Der Hygieneplan: das Fundament

Jede Praxis muss einen schriftlichen Hygieneplan vorhalten. Er legt fest, welche Fläche wie oft, womit und von wem gereinigt oder desinfiziert wird — vom Wartezimmer bis zur Behandlungsliege. Ein professioneller Reinigungsdienstleister arbeitet exakt nach diesem Plan oder erstellt ihn gemeinsam mit dem Praxisteam.

Reinigen oder desinfizieren?

Nicht jede Fläche braucht Desinfektion — aber die richtigen Flächen brauchen sie zuverlässig. Patientennahe Kontaktflächen wie Liegen, Armaturen, Türgriffe und Geräteoberflächen werden desinfizierend gereinigt, und zwar ausschließlich mit Mitteln aus der VAH-Liste (Verbund für Angewandte Hygiene) unter Einhaltung der deklarierten Einwirkzeiten. Wischen statt sprühen lautet die Regel — Sprühdesinfektion gilt als unzuverlässig und belastet die Atemluft.

Farbsystem gegen Keimverschleppung

Professionelle Teams arbeiten mit einem konsequenten Farbleitsystem — zum Beispiel rot für WC, gelb für Sanitär-Umfeld, blau für Möbel und Flächen, grün für Küche. So gelangt kein Tuch aus dem Sanitärbereich an eine Behandlungsliege. Ergänzt wird das durch die Mehrtuch-Methode: Ein Tuch pro Zone, danach in die Wäsche.

Bei einer Begehung zählt nicht, wie sauber es aussieht — sondern was Sie schwarz auf weiß nachweisen können.

Dokumentation: Ihr Schutzschild

  • Reinigungs- und Desinfektionsnachweise mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift
  • Verwendete Mittel inklusive Konzentration und Einwirkzeit
  • Schulungsnachweise des eingesetzten Personals
  • Klare schriftliche Abgrenzung: Was übernimmt der Dienstleister, was das Praxisteam?

Weitere Ratgeber-Artikel

Jetzt per WhatsApp anfragen